Erbrecht

Das Erbrecht gewährleistet den Übergang von Vermögen zwischen den Generationen. Durch rechtzeitige Regelung der Vermögensnachfolge können Erbstreitigkeiten und eine übermäßige steuerliche Belastung der Erben vermieden werden.

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Planung und Gestaltung  der vorweggenommenen Erbfolge, sowie bei der Formulierung von Testamenten, Erbverträgen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

Nach dem Tod des Erblassers beraten und vertreten wir Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte.